Christoph Röhr Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Vollmacht

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Unsere Vollmacht als PDF. Diese benötigen wir unterschrieben im Original. Ein Fax reicht nicht (vgl.: § 174 BGB).
VOLLMACHT_neu_RA Röhr 08-2014.pdf
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Weitere Formulare

§ 141 III ZPO
Ist aus irgendeinem Grund ein Dritter (z. B. Ihr Ehepartner) viel besser über den Sachverhalt informiert, obwohl nur Sie als Kläger in Betracht kommen, dann bevollmächtigen Sie sich untereinander.
Muster-Vollmacht nach § 141 Abs. III ZPO[...]
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Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Bei z. B. Verkehrsunfällen mit Personenschäden benötigen wir zur Schadensregulierung Ihre Zustimmung für die Einholung eines medizinischen Attestes Ihres Arztes.
Entbindung von der Schweigepflicht 23.09[...]
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Dorfstr. 28, 33739 Bielefeld-Jöllenbeck

Rechtsanwalt

Christoph Röhr

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Dorfstr. 28
33739 Bielefeld-Jöllenbeck

 

Tel.: +49 (0) 521 - 13 666 13

Fax: +49 (0) 521 - 13 666 14

 

Email: christoph.roehr [at] linkenbach.com

www.röhr.de

www.anwalt.de/roehr

 

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